Bau- und Architektenrecht

 

Wir sind Ihr Partner in allen Angelegenheiten rund um die Immobilie. Um den bestmöglichen Erfolg für Sie zu erreichen, beraten wir Sie von Anfang an: Von der Projektidee über die laufende Beratung und Begleitung bei der Umsetzung bis zur Vertretung in außergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen bei Konflikten.

Abrechnung

Was ist bei der Abrechnung von Werklohn und Architektenhonorar zu beachten und wie löst man die typischen Konfliktsituationen bei Abschlagsrechnung und Schlussrechnung?

Abschlagszahlung

Beratung zu Durchsetzung und Abwehr von Vergütungsansprüchen während des Bauprojekts (Abschlagsforderungen, Nachträge, Verzugsansprüche, Baubehinderungsansprüche, Entschädigungsansprüche wegen Mitwirkungs- oder Zahlungsverzug etc.)

Sicherheiten

Beratung im Zusammenhang mit Bauhandwerkersicherheiten gemäß § 650 f) BGB (Absicherung von Vergütungsansprüchen des Unternehmers oder Architekten)

Schlusszahlung

Vertretung in der Schlussrechnungs- und Abwicklungsphase von Bauprojekten

Architektenrecht

Wir beraten Sie bei allen im Architekten- und Ingenieurrecht auftretenden Rechtsfragen – von der Vertragsgestaltung über Honorarfragen (HOAI 2013/2021) bis zur Haftung.

Vertragsgestaltung

Was ist bei der Gestaltung von Generalplaner-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuerungsverträgen zu beachten und zwingend im Vertrag zu regeln und wo sind generell und in Ihrem Einzelfall die rechtlichen Problemzonen, die frühzeitig in Ihrem Interesse geklärt sein sollten?

Vertragsprüfung

Wir überarbeiten auch Ihre Standardverträge anhand der aktuellen Anforderungen von Gesetz und Rechtsprechung an Architekten- und Ingenieurverträge.

Honorar

Wir beraten und unterstützen Sie bei allen in der Vertragsdurchführung auftretenden Honorarfragen, z.B. bei Abschlagszahlungen, in der Schlussrechnungsphase und insbesondere bei Honorarnachträgen und Aufstockungsklagen.

Haftung

Wie geht man mit von Architekten verursachten Bauschäden um und welche Ansprüche können gegenüber den verschiedenen Baubeteiligten und Versicherungen geltend gemacht werden?

Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Wir vertreten Ihre Interessen in allen Arten von Schlichtungsverfahren (Mediation, Schlichtung, Adjudikation)

Vergleich

Vertretung in Vergleichsgesprächen und außergerichtlichen Verhandlungen in allen bau- und architektenrechtlichen Streitfragen.

Mediation u.a.

Durchführung von und Vertretung in baurechtlichen Mediations-, Schlichtungs- und Adjudikationsverfahren in Zusammenarbeit mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen

Bauausführung

Wir beraten und unterstützen Sie baubegleitend und beim Projektmanagement — zum Beispiel bei gestörtem Bauablauf, Vertrags- und Leistungsänderungen, nicht vertragsgerechter, verspäteter oder mangelhafter Leistung und bei der Abnahme.

Projektmanagement

Wir begleiten Bauunternehmen und Architekten beim Projektmanagement (Nachtrags-, Bauzeit- und Mängelmanagement) in der Vertragserfüllungsphase.

Gestörter Bauablauf

Wie geht man mit gestörten Bauabläufen um und welche Ansprüche können gegenüber dem Vertragspartner geltend gemacht werden? Beratung zu Verzugsansprüchen, Baubehinderungsansprüchen, Entschädigungsansprüchen wegen Mitwirkungs- oder Zahlungsverzug .

Mangelhafte Leistung

Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Mängelrechte bei der Abnahme bzw. Ihrer Rechte bei allen Arten von Leistungsstörungen in der Erfüllungsphase, d.h. vor und bei der Abnahme.

Begutachtung

Wir arbeiten mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen bei der Feststellung und Begutachtung von Baumängeln, ebenso in Architektenhaftungs- und Architektenhonorarfällen

Bauträgerrecht

Was ist bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrags zu beachten und wo liegen die typischen Fallstricke für Bauträger und Erwerber bei der Vertragsdurchführung?

Vertragsgestaltung

Wir erstellen Musterverträge für Bauträger und Projektentwickler

Vertragsprüfung

Wir prüfen für den Erwerber Bauträgerverträge

Vertragsdurchführung

Wir helfen und beraten bei bautechnischer und vertraglicher Abnahme der Leistungen und bei der Zahlungsabwicklung nach vertraglichem Zahlungsplan und §§ 3 und 7 MaBV

Prozessvertretung WEG

Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften gegenüber dem Bauträger in Streitigkeiten betreffend das Gemeinschaftseigentum. Dabei arbeiten wir in Gerichtsverfahren mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen.

Prozessvertretung Bauträger

Wir beraten und vertreten den Bauträger in allen Mängelstreitigkeiten mit den Erwerbern sowie in Fragen der Abwicklung von Zahlungen und Sicherheiten nach MaBV und BGB sowie bei allen sonstigen bauträgerspezifischen Problemstellungen.

Gewährleistung

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen im Gewährleistungsstadium und beraten bei Schadensfällen und zur Versicherung von Bau- und Planungsleistungen (Haftpflicht- und Bauleistungsversicherungen).

Mängelansprüche

Wir setzen Ihre Mängelansprüche durch – unter Berücksichtigung der Ihnen vom Vertragspartner gestellten Sicherheiten (Vertragserfüllungs-, Mängel- und Vorauszahlungsbürgschaften, Mängeleinbehalte etc.)

Haftung

Wir prüfen rechtlich die Mithaftung von Baubeteiligten (Planer, Bauüberwacher, Vorunternehmer, Nachunternehmer, Baustofflieferant, Bauleiter) und dementsprechende Regressansprüche und setzten diese Ansprüche durch.

Schäden am Bau

Wir helfen und beraten in Bauschadensfällen: Wann und von wem können Bauleistungs- und Haftpflichtversicherungen in Anspruch genommen werden? Wir arbeiten mit uns bekannten, erfahrenen Sachverständigen zusammen bei der Feststellung und Begutachtung von Baumängeln, ebenso in Architektenhaftungs- und Architektenhonorarfällen.

Projektierung und Planung

Was ist bei der Projektentwicklung für die Strukturierung des Bauprojekts zu beachten und frühzeitig bei der Vertragsgestaltung als Weichenstellung zu berücksichtigen?

Vertragsgestaltung

Rechtsberatung zu Entscheidung für Generalplaner oder Einzelvergabe der Objekt- und Fachplanungen bzw. der Bauüberwachung.

Rechtsberatung zu Entscheidung für zusätzliche Projektsteuerung oder externes Projektmanagement bzw. bei der Beauftragung von Bausachverständigen (Verträge mit Baugrundgutachtern, Fachingenieuren für Vermessung, Bauakustik etc).

Rechtsberatung zu Entscheidung für Generalunternehmervergabe oder nach Einzelgewerken.

Rechtsberatung zu Entscheidung für Aufteilung von Planungs- und Bauüberwachungsverträgen, Stufen- und Bauabschnittsbeauftragungen etc.

Vertragsverhandlung

Führen von Vertragsverhandlungen

Prozessvertretung

Wir vertreten Sie in Gerichts- sowie in Schiedsgerichtsverfahren in Zusammenarbeit mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen

Bauprozess

Wir führen Bauprozesse vor Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Beweisverfahren

Wir vertreten Ihre Interessen als Beteiligte (Partei oder Streithelfer) in selbständigen Beweisverfahren vor Gericht und in außergerichtlichen Verhandlungen.

Schiedsverfahren

Wir vertreten Ihre Interessen auch in Schiedsgutachterverfahren und Schiedsgerichtsprozessen.

Begutachtung

Wir arbeiten in Gerichtsverfahren mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen, um nicht nur rechtlich sondern auch bautechnisch die richtige Lösung für Ihre Interessen zu finden und durchzusetzen

Sicherheiten (Bürgschaften, Einbehalte, Bauhandwerkersicherheit)

Wir unterstützen Sie beim vertraglichen Sicherheitenmanagement

Sicherheitsvereinbarung

Wir erstellen Vertragsklauseln für bautypische Sicherungszwecke (Vertragserfüllungs-, Mängel- und Vorauszahlungsbürgschaften) und für die entsprechenden Bürgschaften

Sicherheitenprüfung

Wir prüfen Sicherheitsabreden und Bürgschaften auf Gesetzes- und Vertragskonformität sowie mit Blick auf die Erreichung des jeweiligen Sicherungszwecks

Sicherungsfall

Wir helfen und beraten im Sicherungsfall: Wann und wie kann die Sicherheit in Anspruch genommen und verwertet werden –  liegen jeweils die Voraussetzungen vor bei Vertragserfüllungs- oder Mängelbürgschaft? Wann muss die Bürgschaft zurückgegeben werden? Kann die Bürgschaft verwertet werden?

Wohnungseigentum (WEG)

Wir vertreten Ihre Interessen als Wohnungseigentümer in WEG-Sachen und Streitigkeiten mit dem Bauträger. Informationen zu allgemeinen WEG-Sachen finden Sie hier.

Baumängel Gemeinschaftseigentum

Beratung und Vertretung der Gemeinschaft bei Baumängeln im Gemeinschaftseigentum.

Baumängel Sondereigentum

Beratung und Vertretung der Wohnungseigentümer bei Baumängeln im Sondereigentum.

Prozessvertretung von WEG

Prozessvertretung und Vergleichsverhandlungen in Gerichtsverfahren mit dem Bauträger (Durchsetzung von Mängelrechten betreffend das Gemeinschaftseigentum). Wir arbeiten in Gerichtsverfahren mit uns bekannten, erfahrenen Bausachverständigen zusammen, um nicht nur rechtlich sondern auch bautechnisch die richtige Lösung für Ihre Interessen zu finden und durchzusetzen.

Prozessvertretung Bauträger

Wir beraten und vertreten den Bauträger in allen Mängelstreitigkeiten mit den Erwerbern sowie in Fragen der Abwicklung von Zahlungen und Sicherheiten nach MaBV und BGB sowie bei allen sonstigen bauträgerspezifischen Problemstellungen.

Verträge

Wir erstellen für Ihr Bauprojekt GÜ-, GU-, Einzelgewerke- und Nachunternehmerverträge – als Mustervertrag oder auf den Einzelfall zugeschnitten —und prüfen bzw. gestalten Ihre Immobilienverträge.

Vertragsgestaltung

Wir leisten die Vertragsgestaltung für Bau-, Bauträger- und Architektenverträge auf Basis der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen Interessen (Auftraggeber/Auftragnehmer/Subunternehmer)

Vertragsprüfung

Wir prüfen Ihre Vertragsmuster für Bau-, Bauträger- und Architektenverträge auf Übereinstimmung mit Gesetz und aktueller Rechtsprechung

Vertragsverhandlung

Führen von Vertragsverhandlungen für Bau- und Architektenverträge (Objektplanung, Fachplanung, Vergabe, Bauüberwachung, Bauausführung mit Generalunternehmer oder Einzelgewerkunternehmer)

Immobilienverträge

Wir leisten die Vertragsprüfung und Vertragsgestaltung bei Kauf und Verkauf sowie die rechtliche Begleitung bei Vertragsverhandlungen. Für die immobilienbezogene Projektentwicklung leisten wir die Due-Diligence- Prüfung und die Beratung zu Grundstücksrechten wie Dienstbarkeiten und Vorkaufsrechte etc.) sowie die Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen (Wohnraum und Geschäftsraum) sowie von Pachtverträgen und Maklerverträgen für Ihr Immobilienprojekt

Anwälte

Isabel Kääb

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht

VITA >

Clemens Narloch

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

VITA >

Thomas Chr. Fleschutz

Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator (MuCDR)

VITA >

Anna Kiermeier

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Agrarrecht, Wirtschaftsmediatorin (MuCDR)

VITA >

Aktuelles

Aktuelles Urteil I Bau- und Architektenrecht

Vertragsgestaltung: Wie formuliert man eine wirksame Vertragsstrafen-Klausel?

Neues BGH-Urteil zur Unwirksamkeit von Vertragsstrafen wegen „falscher“ Bezugsgröße der Strafe im Einheitspreisvertrag.

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Aktuelles Urteil I Bau- und Architektenrecht

Bauträgerrecht und Verjährung

OLG München, Beschluss vom 19.10.2023 - 28 U 3344/23 Bau:

Mängelansprüche der Erwerber bestehen nicht zeitlich unbeschränkt.

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Aktuelles Urteil I Bau- und Architektenrecht

Ist die VOB/B noch zeitgemäß?

BGH-Urteil vom 19.01.2023 (VII ZR 34/20)

Der BGH hat nun auch die Kündigungsregelung in § 4 Absatz 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Absatz 3 Nr. 1 Satz 1 VOB/B (wegen Mängeln vor Abnahme) für unwirksam erklärt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligt, sofern der VOB/B-Vertrag vom Auftraggeber dem Auftragnehmer als AGB vorgegeben wird. Das Urteil geht über die konkrete Unwirksamkeitserklärung zu § 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B hinaus und lässt erwarten, dass weitere Regelungen fallen werden und die Verwendung der VOB/B mit immer mehr Risiken verbunden ist, die man kennen und beachten muss. Die Entscheidung betraf die VOB/B 2002, gilt aber auch für die gleich lautende VOB/B 2016.

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Aktuelles Urteil I Bau- und Architektenrecht

Kündigung wegen Mängeln nach § 4 Abs. 7 VOB/B unwirksam

BGH, Urteil vom 19.01.2023 – VII ZR 34/20

Der BGH hat einen wesentliche Regelungskomplex der VOB/B vom BGH für unwirksam erklärt:

Die Kündigungsregelung in § 4 Absatz 7 Satz 3 i.V.m. § 8 Absatz 3 Nr. 1 Satz 1 VOB/B (wegen Mängeln vor Abnahme) ist unwirksam. Sie benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen, sofern der VOB/B-Vertrag vom Auftraggeber dem Auftragnehmer als AGB vorgegeben wird.

Vor Abnahme gibt es deshalb keine Mängel-Ersatzvornahmen mehr.

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Aktuelles Urteil I Bau- und Architektenrecht

Architekten: HOAI-Mindestsätze in Altverträgen

BGH, Urteil vom 03.11.2022 – VII ZR 714/21

Architekten können keine Mindestsätze mehr nach „neuer“ HOAI 2021 ab dem 01.01.2021 fordern. Das gilt jedoch nicht für „Altverträge“, die noch auf Basis der  HOAI 2013 abgeschlossen wurden. Dies hat der BGH nochmals in einem Urteil zur HOAI 2013 klargestellt.

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