HR Management

Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

Die Begriffe „Aufhebungsvertrag" und „Abwicklungsvertrag" werden selbst von manchen Praktikern im Arbeitsrecht unterschiedslos verwendet. Dabei unterscheiden sich beide Verträge in einem Punkt gravierend voneinander: Mit einem „Aufhebungsvertrag" wird die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart. In einem „Abwicklungsvertrag" wird hingegen die „Abwicklung" eines bereits anderweitig (i. d. R. durch Kündigung) beendeten Arbeitsverhältnisses geregelt. Bei den zu beachtenden Regelungspunkten gibt es Schnittmengen.

  1. Aufhebungsvertrag: Darauf muss geachtet werden!

a) Einen Aufhebungsvertrag abzuschließen kann

  • im Interesse des Arbeitnehmers liegen (beispielsweise, um schnellstmöglich zu einem anderen Arbeitgeber wechseln zu können), oder
  • vom Arbeitgeber gewünscht sein (nicht selten begleitet mit der Aussicht, andernfalls eine Kündigung zu erhalten).

Wichtig ist für Arbeitnehmer: werden Sie überraschend mit einem vorgefertigten Aufhebungsvertrag konfrontiert, unterschreiben Sie diesen - egal, wie sehr und mit welchen „Argumenten" Sie unter Druck gesetzt werden - niemals sofort. Einen vernünftigen Grund, Ihnen nicht einen oder mehrere Tage Zeit zur eingehenden Überprüfung zu geben, gibt es nicht. Viel eher ist bei einem „jetzt oder nie" - Angebot größte Vorsicht geboten.

b) Manche Regelungen sollten in einem Aufhebungsvertrag nie fehlen, beispielsweise:

  • Ist ein Beendigungsgrund angegeben?

Dieser Punkt kann bei der Frage nach einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sehr wichtig sein.

  • Ist klar definiert, welche Gehaltsansprüche bis zum Beendigungstermin bestehen? Sind variable Vergütungen und Boni (ggf. anteilig) berücksichtigt?
  • Ist die Möglichkeit zu einem vorzeitigen, kurzfristigen Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis eingeräumt?
  • Muss der Arbeitnehmer bis zum Beendigungstermin weiterarbeiten und was gilt ggf. in Bezug auf einen Dienstwagen?
  • Ist die Zeugnisnote fest vereinbart? Haben Sie sich vielleicht schon über die genauen Formulierungen ausgetauscht? Alles was Sie jetzt regeln können, vermeidet einen späteren Streit. Für den Arbeitnehmer ist das Zeugnis für sein berufliches Fortkommen wichtig.
  1. Abwicklungsvertrag: Das ist wichtig!

Dem Abschluss eines Abwicklungsvertrages geht in der Regel der Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber voraus. In dem Abwicklungsvertrag regeln die Parteien die „Abwicklung" des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungstermin.

Ganz ähnlich wie beim Aufhebungsvertrag sollten auch hier u. a. folgende Regelungen nicht fehlen:

  • Ist die Kündigung, die Grundlage der Vereinbarung ist, genannt?
  • Ist klar definiert, welche Gehaltsansprüche bis zum Beendigungstermin bestehen? Sind variable Vergütungen und Boni (ggf. anteilig) berücksichtigt?
  • Ist die Möglichkeit zu einem vorzeitigen, kurzfristigen Ausstieg aus dem Arbeitsverhältnis eingeräumt?
  • Muss der Arbeitnehmer bis zum Beendigungstermin weiterarbeiten und was gilt ggf. in Bezug auf einen Dienstwagen?
  • Ist die Zeugnisnote fest vereinbart? Haben Sie sich vielleicht schon über die genauen Formulierungen ausgetauscht? Alles was Sie jetzt regeln können, vermeidet einen späteren Streit. Für den Arbeitnehmer ist das Zeugnis für sein berufliches Fortkommen wichtig.