Geschäftsführer / Vorstände

Vergütungsformen

  1. Allgemeines

Die Vergütung eines Geschäftsführers/Vorstands ist grundsätzlich frei verhandelbar. Für die Höhe der Vergütung gibt es bei Geschäftsführern keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen. Bei Vorständen existiert die vom Aufsichtsrat zu beachtende, nicht näher definierte „Angemessenheitsgrenze" (§ 87 Abs. 1 AktG). Politische Entwicklungen lassen nicht ausschließen, dass es weitergehende gesetzliche Regelungen, beispielsweise im Bereich der Boni, in naher Zukunft geben wird.

Üblich ist ein Festgehalt zuzüglich einer variablen, erfolgsbasierenden Vergütung. In der Praxis gewinnen Vergütungsmodelle, in denen das Festgehalt eine untergeordnete Rolle spielt, zunehmende Bedeutung, zumal die sehr zurückhaltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die bei Vergütungsmodellen für Arbeitnehmer ein immer enger werdendes Korsett vorgibt, grundsätzlich nicht gilt.

  1. Regelungsinhalte

Festgehalt: in der Regel ein fester Jahreswert, zahlbar in 12 gleichen Monatsbeträgen jeweils am Ende eines Monats. Ansprüche auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld sowie auf Anpassungen bestehen nur, soweit dies im Anstellungsvertrag ausgehandelt wurde.

Tantieme oder Bonus: bislang gilt in diesem Bereich weitgehend Vertrags- und Gestaltungsfreiheit (bei der AG im Rahmen des erwähnten § 87 Abs. 1 AktG). Verbreitet sind (streitanfällige) Zieltantiemen, die sich an bestimmten Bezugsgrenzen bemessen sowie reine Ermessenstantiemen.

Stock Option Plans und sonstige Beteiligungsmodelle

Ruhegeld und Hinterbliebenenversorgung; vgl. bei Stichwort „Altersversorgung"

Insolvenzsicherung; nach Maßgabe des § 7 BetrAVG sind alle laufenden Ruhegeldansprüche und unverfallbaren Anwartschaften insolvenzgesichert. Im Einzelfall ist allerdings zu prüfen, ob ein Geschäftsführer/Vorstand unter den Schutz dieser Norm des BetrAVG fällt, oder ob an alternative Absicherungen zu denken ist.

Auslagenersatz, beispielsweise für Reisekosten; festgelegt werden sollten vor allem Details zu Geschäftsreisen (Buchungsklassen, u. ä.)

Sachbezüge, beispielsweise Dienstwagen (evtl. mit Fahrer), Versicherungen, Dienstwohnung etc.