Keine Bindung an unbillige Weisung
BAG, Urteil vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16
„Arbeitsrecht ist Richterrecht“ - so heißt es und hier wird es deutlich: Bislang musste der Arbeitnehmer nach Ansicht der Rechtsprechung auch einer unbilligen Weisung folgen, wollte er keine Abmahnung riskieren.
Dies hat sich mit der Entscheidung des BAG nun geändert: Einer unbilligen Weisung muss der Arbeitnehmer nicht folgen. Auch im Rahmen seines Direktionsrechts hat der Arbeitgeber die wechselseitigen Interessen nach verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Wertentscheidungen, den allgemeinen Wertungsgrundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit sowie der Verkehrssitte und Zumutbarkeit zu berücksichtigen. Das Gericht überprüft, ob der Arbeitgeber in diesen Grenzen sein Weisungsrecht ausgeübt hat.
Einfacher wird es aber durch die Entscheidung nicht: Ob es sich um eine unbillige Weisung gehandelt hat, entscheidet der Richter. Dies kann auch eine Überraschung für eine der beiden Parteien bedeuten und zwar erst nach einigen Monaten oder auch Jahren.