Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede1. AllgemeinesNach dem Willen des Gesetzgebers ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf Kooperation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgerichtet. Es entspricht der Praxis in den meisten Betrieben, dass häufig Absprachen zwischen den Parteien erfolgen. Im Wesentlichen gibt es zwei Formen von Absprachen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat: die schriftliche Betriebsvereinbarung (§ 77 Abs. 2 BetrVG) sowie die formlose Regelungsabrede. 2. Einige Details
3. Was können wir für Sie tun?Sie oder der Betriebsrat möchten zu einem bestimmten Thema eine kollektivrechtliche Regelung schaffen, sei es als Betriebsvereinbarung oder Regelungsabrede? Sperrt sich der Betriebsrat möglicherweise gegen den Abschluss einer für Sie wichtigen Betriebsvereinbarung? Oder möchten Sie sich von einer Betriebsvereinbarung durch Kündigung lösen? Welche Frage(n) Sie auch immer haben, in einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf, bewerten die rechtliche Situation und legen mit Ihnen gemeinsam die weitere Strategie fest. |
