Arbeitnehmerüberlassung1. AllgemeinesDie Arbeitnehmerüberlassung ist eine wichtige Form des drittbezogenen Personaleinsatzes. Sie wird von Unternehmen in den vergangenen Jahren verstärkt genutzt, um beispielsweise befristete Personalengpässe zu überbrücken. Auch ein Einsatz über längere Zeiträume ist nicht unüblich, nicht zuletzt, um dadurch die Headcounts und die Kostenbelastung niedriger zu halten. 2. Einige Details:
3. Was können wir für Sie tun?Sie möchten die Gestattung zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern einleiten und benötigen dazu Unterstützung? Verfügen Sie über, der aktuellen Rechtslage angepasste, Vertragsmuster? Oder sind Sie Unternehmer und möchten zusätzlichen Personalbedarf durch Leiharbeitnehmer abdecken? Gerne nehmen wir uns Ihren Fragen an, zumal eine sorgfältige Prüfung und rechtliche Einschätzung schon angesichts der Straf- und Ordnungswidrigkeitstatbestände im AÜG ratsam ist. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! |
