Vergütung/Vergütungsmodelle1. AllgemeinesDie Vergütung eines Geschäftsführers/Vorstands ist grundsätzlich frei verhandelbar. Für die Höhe der Vergütung gibt es bei Geschäftsführern keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen. Bei Vorständen existiert die vom Aufsichtsrat zu beachtende, nicht näher definierte „Angemessenheitsgrenze" (§ 87 Abs. 1 AktG). Politische Entwicklungen lassen nicht ausschließen, dass es weitergehende gesetzliche Regelungen, beispielsweise im Bereich der Boni, in naher Zukunft geben wird. Üblich ist ein Festgehalt zuzüglich einer variablen, erfolgsbasierenden Vergütung. In der Praxis gewinnen Vergütungsmodelle, in denen das Festgehalt eine untergeordnete Rolle spielt, zunehmende Bedeutung, zumal die sehr zurückhaltende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, die bei Vergütungsmodellen für Arbeitnehmer ein immer enger werdendes Korsett vorgibt, grundsätzlich nicht gilt. 2. Was es zu regeln gilt:
3. Was können wir für Sie tun?Sie befinden sich in Vergütungsverhandlungen oder sind der Meinung, dass Ihre Vergütung nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht? In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf, bewerten die rechtliche Situation und legen mit Ihnen gemeinsam die weitere Strategie fest. Da wir Teil der Sozietät PFGC sind, besteht die Möglichkeit, erforderlichenfalls und unkompliziert hausintern einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzuzuziehen, um so die bestmögliche gebietsübergreifende Beratung und Vertretung zu gewährleisten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf! |
