GerichtsstandFür Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern/Vorständen und der Gesellschaft aus dem Anstellungsverhältnis sind grundsätzlich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig (nicht die Arbeitsgerichte). |
GerichtsstandFür Streitigkeiten zwischen Geschäftsführern/Vorständen und der Gesellschaft aus dem Anstellungsverhältnis sind grundsätzlich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig (nicht die Arbeitsgerichte). |