Dienstwagen1. Dienstwagen als RechtsanspruchSie haben von dem Unternehmen einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen? Darauf haben Sie auch einen Anspruch, sofern dies in Ihrem Dienstvertrag so vorgesehen ist. Nicht selten wird auch ein so genannter Dienstwagenüberlassungsvertrag geschlossen, der unter anderem nähere Regelungen zur konkreten Nutzung und Pflege des Dienstwagens vorsieht. Ist Ihnen die private Nutzung des Dienstfahrzeugs gestattet, handelt es sich hierbei um einen Arbeitslohn (in Form eines Sachbezugs), den Sie versteuern müssen. 2. Beschädigung des Dienstwagens - wer haftet?Wird das Fahrzeug ohne Ihr Verschulden beschädigt, haften Sie nicht. Im Übrigen haften Sie grundsätzlich für jede fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigung eines im Eigentum des Unternehmens stehenden Dienstfahrzeugs. Haftungsprivilegierungen, wie sie gemäß der Rechtsprechung für Arbeitnehmer gelten, greifen nicht. Wichtig ist: Achten Sie darauf, ob sich der Arbeitgeber? beispielsweise in einem Überlassungsvertrag zum Abschluss der üblichen Versicherungen (Kasko- und Haftpflichtschutz) verpflichtet. 3. Beendigung / Widerruf der Nutzung des DienstwagensZu den häufigsten Streitpunkten gehört die Frage, wann bzw. unter welchen Bedingungen das Nutzungsrecht endet bzw. widerrufen werden kann.
4. So helfen wir Ihnen:Schon vor Abschluss eines Dienstvertrages sollten eventuelle Regelungen zu einem Dienstwagen bzw. ein eventueller Überlassungsvertrag genau angesehen werden. Wir prüfen für Sie, welche Rechte und Pflichten Ihnen erwachsen und machen eventuell Änderungs- und/oder Ergänzungsvorschläge. Im Übrigen kümmern wir uns gerne um Ihr Recht bei Entzug Ihres Dienstwagens, den wir auf Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Gemeinsam erörtern wir die Situation und Ihre Handlungsoptionen. |
