Öffentliches Dienstrecht

Im öffentlichen Dienstrecht sind wir vorwiegend im Beamtenrecht tätig. Wir vertreten Beamte einschließlich Richter und Soldaten gegenüber ihrem Dienstherrn sowie im Rahmen von Disziplinarverfahren. Folgende Bereiche bilden unsere Schwerpunkte:
  • Ernennung, Probezeit, Bewährung, Verbeamtung

  • Beförderungen/Konkurrentenklage

  • Besoldung, Versorgung und Beihilfe

  • Nebentätigkeit

  • Dienstunfall

  • Vertretung im behördlichen Ermittlungsverfahren

  • Widerspruchs- und Klageverfahren gegen Disziplinar-
    verfügungen des Dienstherrn