Verhaltensbedingte KündigungWurde Ihnen verhaltensbedingt gekündigt? Wirft man Ihnen Pflichtverletzungen vor? 1. Voraussetzungen:Eine Kündigung aus Gründen eines Verhaltens ist grundsätzlich nur rechtmäßig, wenn kumulativ folgendes vorliegt:
2. Dabei gilt das so genannte Prognoseprinzip
3. AbmahnungGrundsätzlich ist eine Abmahnung vor jeder Kündigung erforderlich, der ein steuerbares Verhalten zugrunde liegt. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne einschlägige Abmahnung ist in der Regel rechtswidrig. 4. So helfen wir Ihnen:In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf, bewerten die rechtliche Situation und legen mit Ihnen gemeinsam die weitere Strategie fest. Diese kann darin bestehen, außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen, ggf. parallel dazu für Sie Kündigungsschutzklage zu erheben. Bitte beachten Sie immer: Sind mehr als drei Wochen seit dem Zugang der Kündigung bei Ihnen vergangen, hat man nahezu keine Erfolgaussichten mehr mit einer Kündigungsschutzklage. Bitte nehmen Sie deshalb mit uns so schnell wie möglich Kontakt auf! |
