Diskriminierung1. Diskriminierung im ArbeitsrechtAm 18.8.2006 trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Umsetzung der europäischen Richtlinie 2000/43/EG vom 29.06.2000 als nationales Antidiskriminierungsgesetz in Kraft. Das AGG will einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen wegen
schaffen (§ 1 AGG). 2. Wichtig in der PraxisIn der Praxis des Arbeitsrechts spielen die Gebote des AGG in vielen Bereichen eine Rolle, darunter
3. So helfen wir Ihnen:Sie haben den Eindruck, benachteiligt worden zu sein? Gibt es eventuell greifbare Indizien für eine Benachteiligung? Dann ist unter Umständen bereits der Arbeitgeber in der Pflicht, zu beweisen, dass er Sie nicht benachteiligt hat (Beweislastumkehr). Gerne klären wir mit Ihnen gemeinsam den Sachverhalt auf und prüfen, welche Rechte Ihnen zustehen (Ist die benachteiligende Regelung unwirksam? Steht Ihnen eine Entschädigung oder Schadensersatz zu?). |
