Betriebliche Altersversorgung1. Die Bedeutung im ArbeitsrechtDie Bedeutung betrieblicher Versorgungszusagen von Arbeitgebern steigt seit einiger Zeit rasant an, zumal Zweifel an der gesetzlichen Rente angebracht sind. Versorgungszusagen sind i. d. R. auf Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung ausgerichtet. Gerade auch vor dem Hintergrund des Absinkens der gesetzlichen Sozialversicherungsrente wächst die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung stetig weiter. Gesetzliche Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung finden sich im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). 2. Unmittelbare und mittelbare VersorgungszusagenFür betriebliche Altersversorgungen gibt es zwei Durchführungswege:
Eine Versorgungszusage kann auf vielen Wegen begründet werden, beispielsweise einzelvertraglich (häufig im Arbeitsvertrag), durch eine Gesamtzusage (einseitige Erklärung des Arbeitgebers gegenüber der Belegschaft), durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, aber auch durch betriebliche Übung oder auf Grundlage des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Unabhängig von der Rechtsgrundlage kann ein Arbeitgeber die Versorgungszusage in verschiedenen Formen erteilen, u.a. als Leistungszusage, beitragsorientierte Leistungszusage oder in Form einer Entgeltumwandlung. 3. AnspruchsvoraussetzungenDie Voraussetzungen, nach denen ein Anspruch entsteht, richten sich regelmäßig nach den jeweiligen Versorgungszusagen. Zumeist wird aber angeknüpft an
4. Häufige StreitpunkteAbgesehen von der Frage, ob überhaupt alle Anspruchsvoraussetzungen für den (späteren) Bezug einer betrieblichen Altersversorgung erfüllt sind, treten u.a. zwei Streitpunkte immer wieder auf:
Nicht zuletzt ist für Arbeitnehmer auch immer die Frage der Insolvenzsicherung von Bedeutung. 5. So helfen wir Ihnen:In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf und bewerten - je nach Problemstellung - die rechtliche Situation. Haben Sie einen Anspruch? Falls ja, wann und in welcher Höhe und darf der Arbeitgeber die Zusage zu Ihrem Nachteil ändern? Diese und andere Fragen werden wir prüfen und Ihre Handlungsoptionen mit Ihnen erörtern. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, bitte nehmen Sie zu uns Kontakt auf. |
