Befristetes Arbeitsverhältnis und EntfristungEin Arbeitsverhältnis kann kalendermäßig befristet werden (beispielsweise: „sechs Monate"; „bis zum 31.12.2009") oder es kann eine Zweckbefristung vereinbart werden („bis zur Serienreife des zu entwickelnden xy-Produktes"). Die Rechtsgrundlagen zur Befristung eines Arbeitsverhältnisses finden sich im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG, dort §§ 14 ff.) Nach § 14 TzBfG wird differenziert zwischen einer Befristung mit Sachgrund, beispielsweise:
und einer Befristung ohne Sachgrund (Abs. 2). Diese ist zulässig, wenn und solange der Arbeitsvertrag oder seine höchstens dreimalige Verlängerung nicht die maximale Gesamtdauer von zwei Jahren überschreitet. Häufige FEHLERQUELLEN in der Praxis
EntfristungFehler bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses führen i. d. R. dazu, dass die Befristung unwirksam ist. Die Unwirksamkeit kann mit einer so genannten Entfristungsklage geltend gemacht werden. HINWEIS: Das TzBfG sieht eine Klagefrist vor. Innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Vertrages muss Klage erhoben sein (§ 17 S. 1 TzBfG). Wird die Befristung nicht rechtzeitig angegriffen, gilt sie als wirksam. So helfen wir Ihnen:In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf, bewerten die rechtliche Situation und legen mit Ihnen gemeinsam die weitere Strategie fest. Sollte es Anzeichen dafür geben, dass die Befristung Ihres Vertrages wegen eines Fehlers rechtsunwirksam ist, ist denkbar, zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen, mit dem Ziel einer unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses; ggf. ist parallel dazu Entfristungsklage zu erheben (wegen Drei-Wochen-Frist, § 17 S. 1 TzBfG). In der Praxis kommt es auch hier häufig zur Zahlung einer Abfindung. Bitte beachten Sie: Sind mehr als drei Wochen seit dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses vergangen, hat man nahezu keine Erfolgaussichten mehr mit einer Entfristungsklage. Bitte nehmen Sie deshalb mit uns so schnell wie möglich Kontakt auf! |
