Aufhebungsvertrag / AbwicklungsvertragDie Begriffe „Aufhebungsvertrag" und „Abwicklungsvertrag" werden selbst von manchen Praktikern im Arbeitsrecht unterschiedslos verwendet. Dabei unterscheiden sich beide Verträge in einem Punkt gravierend voneinander: Mit einem „Aufhebungsvertrag" wird die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses vereinbart. In einem „Abwicklungsvertrag" wird hingegen die „Abwicklung" eines bereits anderweitig (i. d. R. durch Kündigung) beendeten Arbeitsverhältnisses geregelt. Bei den zu beachtenden Regelungspunkten gibt es Schnittmengen. 1. Aufhebungsvertrag: darauf muss geachtet werdena) Einen Aufhebungsvertrag abzuschließen kann
Wichtig ist: werden Sie überraschend mit einem vorgefertigten Aufhebungsvertrag konfrontiert, unterschreiben Sie diesen - egal, wie sehr und mit welchen „Argumenten" Sie unter Druck gesetzt werden - niemals sofort. Einen vernünftigen Grund, Ihnen nicht einen oder mehrer Tage Zeit zur eingehenden Überprüfung zu geben, gibt es nicht. Viel eher ist bei einem „jetzt oder nie" - Angebot größte Vorsicht geboten! b) Manche Regelungen sollten in einem Aufhebungsvertrag nie fehlen, beispielsweise:
2. Abwicklungsvertrag: das ist wichtigDem Abschluss eines Abwicklungsvertrages geht in der Regel der Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber voraus. In dem Abwicklungsvertrag regeln die Parteien die „Abwicklung" des Arbeitsverhältnisses bis zum Beendigungstermin. Ganz ähnlich wie beim Aufhebungsvertrag sollten auch hier u. a. folgende Regelungen nicht fehlen:
3. So helfen wir Ihnen:In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf, bewerten einen ggf. bereits vorgelegten Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag und legen gemeinsam mit Ihnen die Strategie fest. Wenn der Trennungswunsch vom Arbeitgeber ausgeht, geht es hier häufig um eine Abfindung. Um Ihre Chancen auf eine sehr gute Abfindung zu erhöhen, ist es unsere Aufgabe, in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber den hohen Bestandsschutz Ihres Arbeitsverhältnisses herauszuarbeiten. Denn wie an anderer Stelle schon erwähnt: Je besser Ihre Chancen dargestellt werden, umso höher wird u. U. die Abfindung sein, die der Arbeitgeber bereit ist, zu bezahlen. Bitte nehmen Sie deshalb mit uns so schnell wie möglich Kontakt auf! |
