ÄnderungskündigungMit einer Änderungskündigung will der Arbeitgeber einen wesentlichen Inhalt des mit Ihnen bestehenden Arbeitsvertrages einseitig ändern. Zu Ihrem Verständnis folgende Erläuterungen: 1. Die Änderungskündigung besteht nach § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) immer aus zwei Elementen:a) der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, und b) dem Angebot des Arbeitgebers auf dessen Fortsetzung zu geänderten Arbeitsbedingungen. In der Regel erfolgt die Änderungskündigung als betriebsbedingte Änderungskündigung, d. h. sie wird mit einer betrieblichen Notwendigkeit begründet (z.B. Schließung einer Betriebsstätte an Ort A, Änderungskündigung zur Änderung des Arbeitsortes zu Ort B) 2. Ihre drei Reaktionsmöglichkeitena) Annahme des Änderungsangebots ohne Vorbehalt Der Arbeitnehmer kann das Änderungsangebot ohne Vorbehalt annehmen. Die Änderung des Arbeitsvertrags wird dann zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem sie nach dem Änderungsangebot in Kraft treten soll. War die Kündigung unbedingt ausgesprochen, kommt ein neuer Arbeitsvertrag mit geändertem Inhalt zustande. b) Annahme des Änderungsangebots unter Vorbehalt
c) Ablehnung des Änderungsangebots Lehnt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ab, ist ihm eine Änderungsschutzklage verschlossen. Der Streit geht ausschließlich um die Frage der Wirksamkeit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung. Der Arbeitnehmer kann die „Änderungskündigung" dann mit der Kündigungsschutzklage angreifen. 3. So helfen wir Ihnen:In einem persönlichen Gespräch klären wir mit Ihnen den Sachverhalt auf, bewerten die rechtliche Situation und legen mit Ihnen gemeinsam die weitere Strategie fest. Diese kann darin bestehen, außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber zu führen, ggf. parallel dazu für Sie eine Änderungsschutzklage zu erheben. Bitte beachten Sie immer: Sind mehr als drei Wochen seit dem Zugang der Kündigung bei Ihnen vergangen, hat man nahezu keine Erfolgaussichten mehr mit einer Änderungsschutzklage. Bitte nehmen Sie deshalb mit uns so schnell wie möglich Kontakt auf! |
